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   LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09   

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LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09 (https://dejure.org/2010,18675)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 12.04.2010 - 9 O 2124/09 (https://dejure.org/2010,18675)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 12. April 2010 - 9 O 2124/09 (https://dejure.org/2010,18675)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09

    Lehman-Prozess: HASPA zum Schadensersatz verurteilt

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09
    Für nahezu jeden Anleger macht es nämlich einen erheblichen Unterschied, ob im Fall des finanziellen Zusammenbruchs des Emittenten eine - wie auch immer im Einzelnen ausgestaltete - Sicherungseinrichtung zur Verfügung steht oder nicht (so zutreffend bereits LG Hamburg WM 2009, 1282 [LG Hamburg 23.06.2009 - 310 O 4/09] ; LG Düsseldorf Urt. v. 25.02.2010 - 2b O 215/08 zit. n. juris).

    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die unterlassene Aufklärung bezüglich der fehlenden Einlagensicherung (so auch LG Hamburg WM 2009, 1282 [LG Hamburg 23.06.2009 - 310 O 4/09] ).

    Deshalb ist es richtig, zunächst eine Vermutung zu begründen, wonach der Ersatzberechtigte, dem relevante Informationen verschwiegen wurden, Abstand von der gewählten Anlage genommen hätte und in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die aufklärungspflichtige Bank Umstände darlegen kann, die es als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Kunde die Anlage gleichwohl gewählt hätte (so zutreffend LG Hamburg WM 2009, 1282 [LG Hamburg 23.06.2009 - 310 O 4/09] ).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09
    im vorliegenden Fall zur Überzeugung des Gerichts feststeht - ein Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um ihn hinsichtlich einer Anlageentscheidung zu beraten, wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 123, 126, 128; BGH WM 2006, 851 [BGH 21.03.2006 - XI ZR 63/05] ).

    Die Beratung muss anleger- und objektgerecht sein (BGHZ 123, 126, 128f.).

    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft, die Vermögensverhältnisse und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Eigenschaften des Anlageobjekts ergeben (BGHZ 123, 126, 128; 178, 149).

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09
    im vorliegenden Fall zur Überzeugung des Gerichts feststeht - ein Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um ihn hinsichtlich einer Anlageentscheidung zu beraten, wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 123, 126, 128; BGH WM 2006, 851 [BGH 21.03.2006 - XI ZR 63/05] ).

    Eine objektgerechte Beratung erfordert demnach eine Aufklärung des Kunden über die allgemeinen Risiken des Kapitalmarktes sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGH NJW 2006, 2041 [BGH 21.03.2006 - XI ZR 63/05] ).

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09
    Die Rechtsprechung, wonach es bei der Beweislast für den Ersatzberechtigten bleibt, weil eine ordnungsgemäße Aufklärung mangels einer einzigen Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens nur zu einem Entscheidungskonflikt für ihn geführt hätte (vgl. etwa BGH NJW 2009, 1591 [BGH 05.02.2009 - IX ZR 6/06] ), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09
    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft, die Vermögensverhältnisse und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Eigenschaften des Anlageobjekts ergeben (BGHZ 123, 126, 128; 178, 149).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09
    Der Anleger, der auf Grund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, ist bereits durch deren Erwerb geschädigt (BGH NJW 2005, 1579, 1580 [BGH 08.03.2005 - XI ZR 170/04] ).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09
    Die in der Rechtsprechung vertretene abweichende Auffassung (LG Stuttgart WM 2009, 1679) vermag aus diesem Grund nicht zu überzeugen; auch die in dieser Entscheidung in Bezug genommene Entscheidung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2009 ( XI ZR 152/08 - NJW 2009, 3429 [BGH 14.07.2009 - XI ZR 152/08] ) besagt im Übrigen nichts Gegenteiliges.
  • LG Heidelberg, 30.03.2010 - 2 O 14/09

    Depotvertrag: Schadensersatz wegen Erwerb von Zertifikaten ohne Kaufauftrag;

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09
    Auch der Ansicht des Landgerichts Heidelberg (Urt. v. 30.03.2010 - 2 O 14/09 ; zit n. juris), wonach das angeführte Urteil des 11. Zivilsenats des BGH vom 14.07.2009 erkennen lasse, dass ein ausdrücklicher Hinweis auf das Fehlen eines Einlagensicherungsfonds nur dann als Pflichtverstoß angesehen werden könne, wenn die Bank einem erkennbar auf die vollständige Sicherheit einer Anlage bedachten Kunden eine Anlage empfehle, vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen.
  • LG Düsseldorf, 25.02.2010 - 2b O 215/08

    Schadensersatzforderung aus einem Beratungsvertrag wegen Schlechtberatung im

    Auszug aus LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09
    Für nahezu jeden Anleger macht es nämlich einen erheblichen Unterschied, ob im Fall des finanziellen Zusammenbruchs des Emittenten eine - wie auch immer im Einzelnen ausgestaltete - Sicherungseinrichtung zur Verfügung steht oder nicht (so zutreffend bereits LG Hamburg WM 2009, 1282 [LG Hamburg 23.06.2009 - 310 O 4/09] ; LG Düsseldorf Urt. v. 25.02.2010 - 2b O 215/08 zit. n. juris).
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